Berlin/Hannover (pag) – Vor Kurzem kündigte Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach(SPD) an, dass er eine neue Arztart einführen will, einen Behandler der zwischen den Sektoren wandelt: den Hybrid-Arzt. Der Belegarzt könne diese Lücke nicht füllen, denn er „ist dem ambulanten Bereich zugeordnet“. In einem Webinar des Bundesverbands Managed Care (BMC) zum Thema Hybrid-Arzt erfährt der Minister Widerspruch.

Nein, es braucht keine neue Arztart, befindet Dr. Ryszard van Rhee. Der Hannoveraner Orthopäde, Unfallchirurg und Rheumatologe ist mit eigener Praxis niedergelassen und als Belegarzt in einer Klinik tätig. „Wir wissen nicht so ganz genau, was Herr Lauterbach damit gemeint hat“, drückt er seine Verwunderung über den Vorschlag des Ministers aus. Das, was sich der Minister wünscht, können er und seine Kollegen bereits heute erfüllen. Es bedürfe aber im Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) einiger Änderungen, meint das Vorstandsmitglied des Bundesverbands der Belegärzte und Belegkrankenhäuser (BdB). Komme der neue Vertragsarzt in der stationären Versorgung, müssten die Finanzierungsmodalitäten mit dem Belegarzt harmonisiert werden. Beide sollten ferner in stationären Hauptabteilungen arbeiten dürfen. Die Abrechnung erfolgt nach van Rhees Vorstellung analog den Hybrid-DRGs – basierend auf residual DRGs und Vorhaltevergütung. Auch der Mehraufwand von Belegärzten oder Vertragsärzten in sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen sollte finanziell angemessen abgebildet werden.

Van Rhee glaubt an den Belegarzt als Zukunftsmodell. Er spricht von einem funktionierendem System mit steigenden Patientenzahlen und hoher Zufriedenheit. Auch unter den Behandlern. „Es macht großen Spaß, so zu arbeiten“. Man sehe seine Patienten in der Praxis und könne sie später in der Klinik behandeln, stellt er eine Besonderheit heraus. „Die meisten von uns gehen selbst zur Visite – auch am Wochenende.“

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