Berlin (pag) – Ambulantisierung, Primärarztsystem, Abbau der doppelten Facharztschiene: Diese und andere Vorschläge macht die Krankenhaus-Regierungskommission in ihrer neuen Empfehlung „Überwindung der Sektorengrenzen des deutschen Gesundheitswesens“.

„Der Reformbedarf ist so drängend geworden, dass wir nicht darum herumkommen, eine Generalüberholung des deutschen Gesundheitswesens anzugehen“, hält Kommissionsleiter Prof. Tom Bschor bei der Übergabe der Expertise an Gesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach (SPD) fest. Die Überwindung der Sektorengrenzen sei laut Kommission nicht nur notwendig, um Ineffizienzen zu verhindern, sondern auch, weil die Ressource Arzt immer knapper werde. Relativ kurzfristig könne demnach die Ambulantisierung in den im Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz vorgesehenen sektorenübergreifenden Versorgern (Level-1i-Häusern) vorangetrieben werden. Die Planung obliege den Ländern.

Mittel- bis langfristig schlagen die Experten um Bschor den Aufbau regionaler Gremien unter Ländervorsitz vor, welche die ambulante und stationäre Versorgung gemeinsam planen. Lauterbach will auch stärker regionalisieren: „Wir müssen den Kommunen mehr Mitspracherechte geben.“ Außerdem macht sich die Expertise für die Vergabe von Regionalbudgets für Versorgungsaufträge stark.

Als steuernde Instanz empfiehlt die Kommission das Primärarztsystem. Dieses könnte mit finanziellen Anreizen für Behandler und Patienten einhergehen. Denkbar sei aber auch eine „primärärztliche Steuerung als allgemeiner Grundsatz“. Dabei sind sich die Experten bewusst: „Letzteres würde eine Einschränkung der freien Arztwahl mit sich bringen.“ Auf der anderen Seite gebe es die im Krankenhaus ohnehin nicht.

Die doppelte Facharztschiene gelte es abzubauen, zumindest aber kritisch zu hinterfragen, schlägt die Kommission außerdem vor. Diese binde unnötig knappes Personal, knappe Finanzressourcen sowie Material. „Wir wollen nicht die niedergelassenen Fachärzte angreifen“, so Lauterbach. Aber in manchen Regionen sei oder werde es notwendig, dass ein Facharzt sowohl ambulant als auch stationär arbeiten müsse.

Die Empfehlung der Regierungskommission finden Sie hier.

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